Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Stand August 2013

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verträge von Rettich Bootsservice. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden widersprechen wir ausdrücklich. Wir werden durch sie nur dann verpflichtet,wenn wir uns ausdrücklich mit ihnen einverstanden erklären.

2. Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Abmessungen, Gewichte und Eigenschaften von Artikeln sind nach Angaben der Vorlieferanten gemacht, sind stets freibleibend und ohne jede Gewähr und Haftung für Verwendbarkeit und Richtigkeit. Änderungen der Konstruktion, Form und Ausführung von Seiten der Hersteller, sowie Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt oder dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.

Durch Zeichnungen und Skizzen des Kunden vorgegebene Maße können von uns ohne weitere Nachprüfung bei der Ausführung zugrunde gelegt werden, wobei unfachliche Angaben von uns fachlich korrigiert werden, ohne dass wir extra darauf hinweisen müssen.

Aufträge, Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden sind für uns erst verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Annahme, Ausführung und Lieferung aller Aufträge erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

3. Lieferungen, Preise und Zahlungsbedingungen
Die von uns genannten Preise beinhalten bei einer Dienstleistung Fahrt- und Arbeitsaufwand; im Falle von Lieferungen ausschließlich den Materialaufwand und gelten stets ab Betriebssitz von Rettich Bootsservice. Sie verstehen sich jeweils einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Eventuelle Kosten für Transport, Verpackung oder Versicherung werden je nach besonderer Vereinbarung berechnet. Sofern keine Regelung für eine Transportversicherung getroffen worden ist, so sind wir hierzu nur verpflichtet, wenn der Kunde uns schriftlich dazu auffordert und die Kosten dafür trägt.

Die Abnahme und vollständige Bezahlung der bestellten Lieferung und / oder Leistung ist eine Hauptpflicht des Kunden.

Bei einer Auftragssumme über 500,00 EUR ist mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung die Begleichung des Materialeinsatzwertes, jedoch mindestens eine. 50%-ige Anzahlung, im Falle von Neukunden, Auslandsgeschäften, Abonnements, Einzelanfertigung oder Maßarbeit die gesamte Summe als Vorkasse zur Zahlung fällig. Alle übrigen Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir verlustfrei über den geschuldeten Betrag verfügen können.

Ein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden ist im Rechtsverkehr mit Unternehmen ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstanden ist. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist in den Fällen zulässig, wenn eine Gegenforderung ausdrücklich für unbestritten erklärt oder rechtskräftig festgestellt wird. Beanstandungen und Unstimmigkeiten entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung.

Im Falle des Zahlungsverzugs eines Unternehmens bzw. Verbrauchers sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % (bei Unternehmen) bzw. 5 % (bei Verbrauchern) über dem aktuellen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank, bei Nachweis eines höheren Satzes der von uns an unsere Bank zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist nicht zur Veräußerung der Vorbehaltsware berechtigt. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilig Miteigentum zu übertragen.

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen behalten wir uns darüber hinaus das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in diesem Falle auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Unternehmen in laufende Rechnung buchen (Kontokorrentvorbehalt).

Das Unternehmen ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen solange er mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht im Verzug ist; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Fakturendbetrages, einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.

5. Lieferzeit, Gefahrenübergang
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung bzw. Vorkasse.

Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, um den Zeitraum, um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

Im Falle eines Verzuges unsererseits, ist der Käufer verpflichtet, uns eine angemessene Nachfrist schriftlich zu setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertragsabschluss zurücktreten, wenn die Waren und / oder Leistungen ihm bis zu diesem Zeitpunkt nicht als versandbereit oder ausgeführt gemeldet wurden.

Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Lieferterminen sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit wir die Verzögerung grob fahrlässig zu vertreten haben.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder auf andere Art und Weise unmöglich machen, gleichgültig, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten.

Der Käufer kann von uns Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern wollen. Erfolgt durch uns keine Erklärung, kann der Kunde zurücktreten. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

6. Abnahme und Prüfung
Festgestellte Mängel sind uns vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Ausgenommen von der Gewährleistung sind natürlicher Verschleiß, wie auch die Folgen unsachgemäßer Behandlung oder Überbeanspruchung des Liefergegenstandes oder dessen von uns nicht genehmigter Veränderungen durch Dritte. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beschichtungen im Freien das Oberflächenfinish durch Witterung und / oder andere Einflüsse, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, beeinträchtigt werden kann. Diese Veränderungen des Beschichtungsergebnisses sind von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmen verjähren Gewährleistungsansprüche spätestens mit Ablauf einer Verjährungsfrist von 6 Monaten.

Gegenüber Verbrauchern verjähren Gewährleistungsansprüche spätestens mit Ablauf einer Verjährungsfrist von 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind Reparaturen mit Gebrauchtteilen und Reparaturen, bei denen nicht alle erforderlichen Teile als Neuteile lieferbar sind und Reparaturen, die ausdrücklich unter dem Begriff „ preisgünstige Instandsetzungen bzw Notreparatur“
ausgeführt werden.

7. Haftung
Wir geben auf sämtliche Teile und Artikel die vom Hersteller gewährte Garantie, beginnend ab Lieferdatum. Eine weitergehende Haftung, insbesondere in Verbindung mit etwaigen Folgeschäden sowie Schadenersatzansprüchen jeglicher Art, die über den Wert der gelieferten Teile und / oder Leistung hinausgehen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend gehaftet wird.

8. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass alle Kundendaten gemäß den gültigen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt werden.

9. Schlussbestimmung
Für alle mit uns abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.